Iris Brose, Monika Rättich

Das Rentensystem in Korea und die arbeitsrechtliche Stellung


In den Arbeitsverträgen in Korea werden hauptsächlich zwei Positionen angeboten:

1. 대우(전임)강사, befristet eingestellte Vollzeitlehrkraft
2. 전임강사, Vollzeitlehrkraft

Die Arbeitsverträge werden sowohl auf koreanisch als auch auf Englisch ausgestellt. Beide Positionen können in den Verträgen als "full time lecturer" übersetzt werden. Es empfiehlt sich daher, genauer nachzufragen.

Die Arbeitsverträge in Korea sind automatisch zwei Rentensystemen zu geordnet, im ersten Fall dem Kukmin- und im zweiten dem Sahak-System.

Das Kukmin-System ist ein Rentensytem, das die ROK seit Ende der 90er Jahre verbindlich für alle Arbeitsverhältnisse vorgeschrieben hat. Man kann sich auf der englischsprachigen Webseite National Pension Corporation über dieses Rentensystem informieren: http://www.npc.or.kr/eng/g-index.html. [Anm. Webmaster: Link nicht mehr aktuell!!]

Hier werden 4,5 % des Monatsgehaltes von dem Angestellten und 4,5% vom Arbeitgeber in den Rentenfond eingezahlt. Die erworbenen Ansprüche werden durch das Rentenabkommen in Deutschland anerkannt.

Es ist seit dem 1. Januar 2003 auch möglich, sich die eingezahlten Beiträge ins Kukmin-System auszahlen zu lassen. Ansprechpartner dort ist Herr CHOI Seok-Yong (Tel.: 02-2240 1081-1090), der in der internationalen Abteilung arbeitet. Die Rückerstattung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Beitragszahler entweder seinen Wohnsitz in Korea aufgibt oder in ein anderes koreanisches Rentensystem übergewechselt ist. Durch einen Anruf kann man klären, welche Papiere man von der Universität benötigt, um die Ansprüche geltend zu machen und wo die zuständige Stelle für einen ist. Dann geht es eigentlich sehr schnell. Bei der NPC füllt man dann den Antrag aus, hängt die entsprechenden Papiere an und innerhalb von zwei Wochen kann dann das Geld auf dem Konto sein.

Da die 대우(전임)강사Zeitverträge bekommen, stehen ihnen auch nach dem koreanischen Arbeitsrecht pro Arbeitsjahr ein volles Monatsgehalt als Abfindung zu. Auf diese Abfindung besteht also ein Rechtsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dieses Geld wird dann vom Arbeitgeber gezahlt.

Das Sahak-System ist das Rentensystem der Privatuniversitäten. Hier zahlen die angestellten Lehrkräfte 8,5 %, die Universität 5% und die Regierung 3,5% des Monatsgehaltes in den Rentenfond ein. Sollten die Lehrkräfte vor dem Erreichen des Rentenalters das Arbeitsverhältnis beenden, dann gibt es gestaffelte Auszahlungen, deren Berechung wie folgt unterteilt:

1. weniger als 5 Jahre gearbeitet
2. mehr als 5 Jahre gearbeitet

Im ersten Fall lautet die Berechnungsformel Monatsgehalt x (gearbeitete Monate/12) x 20 %
Im zweiten Fall Monatsgehalt x (gearbeitete Monate/12) x 50% x Staffelfaktor
Oder Monatsgehalt x (gearbeitete Monate/12) x mehr als 50%

Vereinfacht kann man sagen, dass nach einem Jahr ein Monatgehalt plus 20% ausgezahlt wird und nach fünf Jahren die prozentuale Zuzahlung ab 50% ist.

Im Sahak-System bestehen nach 20 Jahren monatliche Rentenansprüche. Sollte diese Zeit nicht erreicht werden, erfolgt eine Auszahlung nach der obenstehenden Berechnungsformel.

Sowohl im Kukmin- als auch im Sahak-System entspricht der monatliche Rentenbeitrag nicht prozentual dem ausgezahltem Gehalt.

Das Monatsgehalt ist unterteilt in Stundenlohn pro unterrichtete Stunde und Forschungsgeld. Das Forschungsgeld bildet den größten Teil des Lohnes, aber die Berechnungsgrundlage ist der Stundenlohn.

Normalerweise können die Lektoren ihr Arbeitsverhältnis und das damit verbundene Rentensystem nicht aussuchen. Wer allerdings auf einer anderen Stelle in Korea weiterarbeiten will, der sollte versuchen, in einem System zu bleiben, da die Ansprüche bzw. die Einzahlungen nicht von einem in das andere System übertragen werden können.

Einige Universitäten begrenzen auch die Arbeitszeit auf vier Jahre. Das wird dann auch ausdrücklich im Vertrag festgehalten. Das macht es unmöglich, in den Genuss der besseren Auszahlungsbedingungen zu kommen falls man im Sahak-System ist. Verlängerungen des Arbeitsverhältnisses hängen dann von den uni-internen Vorschriften ab, die dann verbindlich dieses Arbeitsverhältnis regeln. Man kann daher die Uni-Verwaltung bitten, über die jeweils vorhandenen Vorschriften informiert zu werden, da sie normalerweise nicht dem Arbeitsvertrag hinzugefügt werden und eventuell auch nur auf koreanisch vorliegen. In diesen Vorschriften wird auch geregelt, wie hoch das Monatseinkommen ist, denn es werden die Qualifikationen mit einberechnet. Mit anderen Worten ist das Monatsgehalt auf der gleichen Stelle für jemanden mit einem Doktortitel höher, wobei zwischen fachfremden und fachinternen unterschieden wird. Es gibt auch Zuschläge für Verheiratete und Kinder.

Im Vergleich der beiden Systeme ist das Kukmin-System finanziell vorteilhafter, wenn man weniger als 5 Jahre in Korea arbeitet. Das Sahak-System ist interessanter, wenn man länger als sieben Jahre arbeitet.

Beispiel: Nach einem Jahr Arbeit erhält man ein Monatsgehalt in beiden Systemen. Im Sahak-System übersteigen aber die monatlichen Einzahlungen die 20%tige Aufstockung. Es werden im Jahr zwischen 40 und 50% des Monatseinkommens eingezahlt.

Seit dem 1.1. 2002 können die Privatuniversitäten wählen, unter welchen oben genannten Bedingungen die Lektoren eingestellt werden. Einige entscheiden sich für den Vollzeitvertrag, weil dann die Lektoren in den Uni-Statistiken als ordentliche Lehrkräfte (full time faculty) geführt werden können und dies bedeutet eine positivere Bewertung durch das Erziehungsministerium, da die Uni so "internationaler" geworden ist. Und da zur Zeit seitens des Ministeriums eine Globalisierung der Universitäten gefördert werden soll, bekommen diese Universitäten dann mehr finanzielle Unterstützung vom Ministerium. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass das Arbeitsverhältnis von der Uni-Verwaltung von einer befristeten in eine Vollzeitstelle umgewandelt wird.


Copyright © 2005 by Iris Brose, Monika Rättich


DaF-Szene Korea Nr. 21

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