Liebe Kollegen und Kolleginnen,
bei der letzten Vollversammlung habe ich erklärt, wie sich die Vertragssituation bei mir
verändert hat und welche rechtlichen Konsequenzen dies beinhaltet.
Heute in Kürze für die nicht (mehr) anwesenden Mitglieder eine Zusammenfassung und die Ansprechpartner
bei der Kukminverwaltung.
Letztes Jahr wurde überraschend mein Vertrag verändert. Alle ausländischen Lektoren an der Hongik
Universität gelten jetzt als Vollzeitkräfte, was durch das Inkrafttreten eines
Gesetzes am 1.1.2002 möglich ist.
Mit diesem Status haben wir theoretisch eine rechtliche Besserstellung erreicht. Theoretisch steht uns jetzt
ein Aufstieg im Anstellungsverhältnis bei entsprechender Qualifikations- und
Leistungsnachweis (Publikationen) zu. Meines Wissens nach bin ich die einzige,
die den Status als Fulltime Lecturer erhalten hat und nicht als Assitant
Professor. Aber die Arbeitsverträge haben alle eine vierjährige Befristung und
ob dann die Universitäten das Arbeitsverhältnis verlängern wollen, wenn eine
Beförderung mit entsprechendem Anstieg des Gehaltes ansteht, haben wir bei der
Vollversammlung bezweifelt.
Da das neue System aber Vorteile für die Universitäten hat, besteht die Vermutung, dass die Entwicklung der
nächsten Jahre wahrscheinlich in diese Richtung gehen wird.
So bleibt die Frage, wie wir als Lektoren auf diese Entwicklung reagieren wollen.
Mit dem Wechsel in das neue Anstellungsverhältnis ist gleichzeitig ein Wechsel des Rentensystems verbunden:
Vom Kukminsystem ins Sahaksystem.
Die Deutsche Botschaft, bzw. Frau Beinhoff von der Rechtsabteilung war sehr hilfreich bei der Klärung
einiger Rechtsfragen.
Es ist seit dem 1. Januar 2003 möglich, sich die eingezahlten Beiträge ins Kukminsystem auszahlen zu
lassen.
Ansprechpartner dort ist Herr CHOI Seok-yong (Tel.: 02-2240 1081-1090), der in der internationalen
Abteilung arbeitet.
Wer das Antwortschreiben der Botschaft im Detail lesen möchte, kann es im Folgenden finden.
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Betr.: Sozialversicherungswechsel von deutschen Lektoren in Korea
hier: Rückzahlungsansprüche beim Wechsel vom Kukmin- zum Sahaksystem
Nach Rücksprache mit der National Pension Corporation (Kukmin) kann ich heute noch einmal bestätigen, was ich Ihnen bei unserem Gespräch in dieser Woche erläutert habe: Die von Ihnen in das Kukmin-System eingezahlten Rentenbeiträge werden Ihnen auf Antrag ab dem 01. Januar 2003 (Tag des Inkrafttretens des deutsch-koreanischen Sozialversicherungsabkommens) von der National Pension Corporation zurückerstattet. Gegenteilige Informationen, die Ihnen und den anderen betroffenen deutschen Lektoren erteilt wurden, treffen seit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 30. Oktober 2002 nicht mehr zu, was der Botschaft auf Nachfrage noch einmal ausdrücklich bestätigt worden ist.
Die Rückerstattung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Beitragszahler entweder seinen Wohnsitz in Korea aufgibt - was in Ihrem Fall gerade nicht der Fall ist - oder in ein anderes koreanisches Rentensystem übergewechselt ist. Letzteres trifft aufgrund Ihres geschilderten Wechsels in das Sahaksystem zu. Eine Übertragung Ihrer Ansprüche vom Kukmin- in das Sahaksystem ist hingegen nicht möglich.
Ich empfehle Ihnen, sich bei evtl. Nachfragen direkt mit der internationalen Abteilung der National Pension Corporation in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner dort ist Herr CHOI Seok-yong (Tel.: 02-2240 1081-1090).
Was Ihre Frage zu den gesetzlichen Vorgaben eines Wechsels vom Kukmin in das Sahak-System betrifft, verhält es sich folgendermaßen: Mit dem "Gesetz über die Einstellung von Lehrkräften" vom 01.01.2002 wurde es Universitäten ermöglicht, befristet eingestellte Lektoren fortan als "ordentliche Lehrkräfte" (full-time faculty) in den universitätsinternen Statistiken zu führen. Zwar behalten die Universitäten das Wahlrecht, auf Zeitvertragsbasis eingestellte Lektoren wie bislang als "Dae-u Chonnim Kangsa" (treated full-time faculty) anzustellen mit der Folge, dass diese Lehrkräfte weiterhin im Kukmin-Rentensystem verbleiben könnten. Die Verwaltung der Hongik-Universität hat jedoch beschlossen, die ausländischen Lektoren seit Inkrafttreten des o.g. Gesetzes nur noch als "Full-time-Faculty"-Dozenten anzustellen. Damit ist dann automatisch ein Wechsel in das Sahak-Rentensystem verbunden.
Hintergrund dieser Personalpolitik der Hongik-Universität ist, dass die Anzahl der "Full-time-Faculty"-Dozenten sich positiv auf die jährlichen Evaluierungen der Universitäten durch das Erziehungsministerium auswirkt. Die Hongik-Universität schließt deshalb nur noch entsprechende Arbeitsverträge mit den ausländischen Dozenten ab. Die Argumentation der Universitätsverwaltung, dass sie gesetzlich gezwungen sei, die Arbeitsverträge entsprechend zu ändern, trifft demnach nicht zu. Das Gesetz eröffnet vielmehr den Universitätsverwaltungen ein Wahlrecht, das die Hongik-Universität seit dem Inkrafttreten nur noch in einer Richtung ausübt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen habe und bitte Sie, mein Schreiben auch den anderen betroffenen deutschen Lektoren zur Kenntnis zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Christina Beinhoff
Leiterin der Rechts- und Konsularabteilung
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